Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Millionen-Betrugsprozess von Weiden: Rechtskraft erlangt

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung dreier Angeklagter im Weidener Betrugsprozess bestätigt. Mehr als 16.000 Arbeitnehmer wurden um über 6,7 Millionen Euro betrogen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Millionen-Betrugsprozess von Weiden: Rechtskraft erlangt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat am 29. April 2025 die Verurteilung dreier Angeklagter im spektakulären Betrugsprozess aus Weiden in der Oberpfalz bestätigt. Das Landgericht Weiden hatte die Angeklagten bereits im März 2024 wegen Betrugs zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Revisionen der beiden Angeklagten, die gegen das Urteil eingelegt worden waren, blieben ohne Erfolg. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Der Fall umfasste ein komplexes Betrugsschema, das sich über mehrere Jahre erstreckte und bundesweit mehr als 16.000 Arbeitnehmer als Geschädigte umfasste. Die Angeklagten nutzten eine von ihnen erworbene eingetragene Genossenschaft, um Geschäftsanteile als vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz an Arbeitnehmer zu vertreiben. Die Arbeitgeber zahlten im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Beitritte Gelder an die Genossenschaft. Tatsächlich waren die Beitritte jedoch unwirksam, da die erforderlichen Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Die Angeklagten waren sich dieser Unwirksamkeit bewusst und forderten die Gelder trotzdem ein.

Die Hauptangeklagte, die als Vorstandsvorsitzende die Genossenschaft leitete, ihr Sohn, der für die IT verantwortlich war, und ihr Ehemann, der die Buchhaltung betreute, arbeiteten dabei eng zusammen. Der Schaden beläuft sich auf über 6,7 Millionen Euro. Während die Hauptangeklagte kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts einlegte, legten die beiden anderen Angeklagten Revision ein. Der 6. Strafsenat des BGH prüfte die eingelegten Revisionen gründlich und stellte keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten fest.

Der Beschluss des BGH vom 29. April 2025 (Az. 6 StR 518/24) markiert den Abschluss des Verfahrens und bestätigt die Schwere des Delikts. Das Urteil des Landgerichts Weiden vom 21. März 2024 (Az. 1 KLs 23 Js 7735/20) ist nun in vollem Umfang rechtskräftig. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von gründlichen Prüfungen bei vermögenswirksamen Leistungen und warnt vor unseriösen Angeboten.

Der BGH-Beschluss ist ein wichtiger Präzedenzfall und dürfte abschreckend auf zukünftige Betrugsdelikte dieser Art wirken. Die Ermittlungen und der Prozessverlauf demonstrieren die Wirksamkeit des deutschen Justizsystems bei der Verfolgung komplexer Wirtschaftskriminalität.

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